Altgeräte und Batterie Verordnung
Besitzer von Elektro- und Elektronikgeräten haben das Recht, ein Elektro- und Elektronik-Altgerät gleicher Art kostenlos vom Händler entgegenzunehmen und entsorgen zu lassen. Das kann bei der Abholung oder bei der Zustellung der Ware geschehen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist es KonsumentInnen möglich, dass sie die Elektro- und Elektronikgeräte gleicher Art auf Kosten eines Händlers an diesen senden. (In diesem Fall wird vorab um Kontaktaufnahme ersucht, um dabei behilflich sein zu können.) Gerätebatterien werden von allen Händlern kostenlos angenommen und fachgerecht entsorgt.
Unabhängig von der Entsorgung beim Händler können KonsumentInnen ihre Elektro- und Elektronikgeräte oder ihre Gerätebatterien am Einfachsten unentgeltlich bei Sammelstellen der Gemeinden oder Gemeindeverbänden sowie auch bei Sammelstellen der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten oder Gerätebatterien entsorgen.
Eine Liste aller Sammelstellen der österreichischen Gemeinden und ihre Öffnungszeiten finden Sie unter www.elektro-ade.at. Dort können Sie ganz einfach Ihre nächste Sammelstelle eruieren und Altgeräte und Batterien fachgerecht entsorgen bzw. verwerten.